Wohngebäude
Unsere Lösung für Ihr Zuhause

Wohngebäudeversicherung
Feuer, Sturm- und Hagelschäden können genauso wie Schäden durch Leitungswasser und Explosion ein Wohngebäude innerhalb weniger Augenblicke zerstören. Auch wenn es sich noch im Stadium eines Rohbaus befindet.
Immobilienbesitzer sind für Ihr Eigentum selbst verantwortlich. Anfallende Schäden müssen selbst getragen werden und übersteigen oftmals die finanziellen Rücklagen.
Da als Grundlage für die Prämienberechnung die Quadratmeterzahl dient, ist eine Unterversicherung praktisch ausgeschlossen. Garagen und Carports sind prämienfrei mitversichert.
Glasversicherung, Elementarschadendeckung, Grundgewässerschadenshaftpflicht, Grundbesitzerhaftpflicht sowie der TOP-Schutz mit erweitertem Versicherungsumfang können als Module ergänzt werden.
Mit einer Wohngebäudeversicherung sichern Sie sich zuverlässig und günstig gegen die nachfolgenden Gefahren ab.
Im Magazin „FOCUS MONEY" belegte die Wohngebäudeversicherung unseres Produktpartners Platz 1. Die Prüfer bescheinigten ein hervorragendes Preis- / Leistungsverhältnis.
Sichern Sie Ihr Zuhause umfassend ab.
Für ein unverbindliches Angebot nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Auszug aus der Leistungsübersicht
- Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel
- Explosion, Implosion, Verpuffung, Sengschäden
- Überspannungsschäden durch Blitz
- Feuernutzwärmeschäden; Brandschäden an Räucher-, Trocken- und sonstigen ähnlichen Erhitzungsanlagen werden auch dann ersetzt, wenn der Brand innerhalb der Anlagen ausbricht
- Innere Unruhen, Streik, Fahrzeuganprall, Überschallknall
- Schläuche bis 250,- EUR
- Erweiterte Versicherung von Frost- und Bruchschäden an Zuleitungsrohren außerhalb des versicherten Gebäudes
- Fußbodenheizungen sind beitragsfrei mitversichert
- Wasseraustritt aus Aquarien, Wasserbetten und Schwimmbecken
- Kosten bis zu 1.000.000,- EUR beitragsfrei mitversichert: Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten, Dekontaminationskosten, Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen, Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, Mehrkosten durch Technologiefortschritt
- Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen (für Restwerte)
- Gebäudebeschädigungen nach einem Einbruch bis max. 5.000,- EUR
- Hotelunterbringungskosten bis zu 100 Tagen á 100,- EUR
- Rückreisekosten aus dem Urlaub bis max. 5.000,- EUR
- Mietausfall bis zu 24 Monaten
- Feuerrohbauversicherung bis zu max. 12 Monaten beitragsfrei mitversichert
Lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich beraten und nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Wann kann ich zu einer neuen Versicherung wechseln?
Eine bestehende Wohngebäudeversicherung können Sie bis spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf kündigen. Erhöht der Versicherer die Beiträge oder liegt ein Schadensfall vor, ist ein sofortiger Wechsel möglich.
Bei dem Erwerb einer Immobilie wird die bestehende Versicherung des Verkäufers übernommen, damit keine Versicherungslücke entsteht.
Die Kündigung durch den Erwerber muss innerhalb eines Monats nach Eigentumsumtragung im Grundbuch erfolgen. Es kann wahlweise mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden.
Unser Tipp:
Da der Verkäufer die Versicherungsprämie bereits für das laufende Jahr bezahlt hat, ist eine Kündigung zum Ende des Jahres ratsam.
Versicherungswechsel leicht gemacht:
Nutzen Sie unsere vorgefertigten Kündigungsschreiben! Ganz einfach:
Ausdrucken, ausfüllen und unterzeichnet an Ihren jetzigen Versicherer senden.
- Kündigungsschreiben.pdf