Rechtsschutz
Sicherheit für Ihr gutes Recht

Rechtsschutzversicherung

Wer privat, beruflich oder im Straßenverkehr zur Rechenschaft gezogen wird oder andere zur Rechenschaft ziehen möchte, wird mit hohen Prozesskosten konfrontiert.
Der Versicherer trägt die für die Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten.

Bewahren Sie Ihr gutes Recht und nehmen Sie für ein unverbindliches Angebot Kontakt mit uns auf.


Mitversichert werden kann

 

Privat- und Berufs-Rechtsschutz

Privat- und Berufs-Rechtsschutz mit Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz

Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz

Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz mit Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz

Verkehrs-Rechtsschutz je Fahrzeug

Verkehrs-Rechtsschutz für alle Fahrzeuge von Lohn- und Gehaltsempfängern


Auszug aus der Lesitungsbeschreibung

Versicherungssummen:

  • Unbegrenzte Versicherungssumme in Europa und allen Mittelmeeranliegerstaaten (ansonsten 100.000,- EUR)
  • Strafkautionsdarlehen bis 200.000,- EUR in Europa und allen Mittelmeeranliegerstaaten (ansonsten 100.000,- EUR)

Deckungsumfang:

  • Telefonische Hilfestellung in Rechtsfragen durch unabhängige Rechtsanwälte auch bei nicht versicherten Risiken
  • "Aktiver" Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
  • Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird im Ausland bei einem dort ansässigen Anwalt nicht in Abzug gebracht
  • Versicherungsschutz weltweit bei Urlaub, Dienst- oder Geschäftsreisen ohne zeitliche Begrenzung, ebenso für Internet-Geschäfte
  • Eine selbstständige Tätigkeit bei mitversicherten Personen wird erst bei einem Jahresumsatz von 15.000,- EUR unterstellt
  • Beitragsreduzierung bei Arbeitslosigkeit bis zur übernächsten Hauptfälligkeit (gilt nicht, wenn diese innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsbeginn eintritt)
  • Verzicht auf Wartezeiten bei bisher mitversicherten Personen
  • Bei Vertragsumstellungen wird auf Wartezeiten verzichtet, auch wenn der neue Vertrag umfangreicher ist
  • Mitversicherung im "Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht" auch für eingetragene Lebensgemeinschaften
  • Es reicht im Schadenersatzrechtsschutz, wenn bei Eintritt (nicht Verstoß) des Schadenereignisses Versicherungsschutz besteht (Folgeereignistheorie)
  • Prämienwirksame Möglichkeit der "Fallenden Selbstbeteiligung" in Abhängigkeit der schadenfreien Jahre

Mitversicherte Personen:

  • Alleinstehende, im Haushalt des VN lebende Elternteile
  • Volljährige, unverheiratete Kinder, die sich in der Ausbildung befinden (ohne Altersgrenze)
  • Der nichteheliche Partner (auch gleichgeschlechtlich) kann eingeschlossen werden

Lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich beraten und nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

 

Wann kann ich zu einer neuen Versicherung wechseln?

 

Eine bestehende Rechtsschutzversicherung können Sie bis spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf kündigen. Erhöht der Versicherer die Beiträge oder liegt ein Schadensfall vor, ist ein sofortiger Wechsel möglich.

Versicherungswechsel leicht gemacht:

Nutzen Sie unsere vorgefertigten Kündigungsschreiben! Ganz einfach:
Ausdrucken, ausfüllen und unterzeichnet an Ihren jetzigen Versicherer senden.
- Kündigungsschreiben.pdf