Haftpflicht
Die wohl wichtigste Versicherung für Privatpersonen

Haftpflicht
Wer für einen Sach- oder Personenschaden verantwortlich ist, haftet dafür mit seinem Privatvermögen - in unbegrenzter Höhe und ein Leben lang, bis der Schaden ersetzt ist.
Und oft haften Eltern für Ihre Kinder.
Berechtigte Ansprüche wie Schadenersatzforderungen werden beglichen.
Daher ist die Privathaftpflicht-Versicherung für jeden unverzichtbar.
Sichern Sie sich gegen die Gefahren des Alltags richtig ab.
Für ein unverbindliches Angebot nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Sie erhalten dann umgehend ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.
Versicherungsübersicht
Aus diesen Haftpflichtversicherungen können Sie wählen:
Privathaftpflicht
Dienst- und Privathaftpflicht
Tierhalterhaftpflicht (andere Leistungsbeschreibung)
Auszug aus der Leistungsbeschreibung
Deckungssumme:
- 10.000.000,- EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- die Jahreshöchstersatzleistung beträgt das 2-fache der Deckungssumme
- Mietsachschäden bis 2.500.000,- EUR
versicherte Personen:
- Versicherungsnehmer; Ehegatten; unverheiratete Kinder (auch Stief-, Adoptiv und Pflegekinder), auch volljährige, sofern noch in Erstausbildung befindlich und auch während einer direkt daran anschließenden zweiten Ausbildung; alleinstehender Elternteil und namentlich genannte Lebenspartner, sowie dessen unverheirateten Kinder, sofern sie in einer häuslichen Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben und auch Au Pairs / Austauschschüler während ihres Aufenthaltes beim Versicherungsnehmer, soweit anderweitig kein Versicherungsschutz besteht
Deckungsumfang:
- Ersatz für nicht vollstreckbare Ansprüche, z.B. bei Mittellosigkeit des Schädigers (Selbstbehalt: 1.000,- EUR)
- Verlust von fremden, zu privaten Zwecken genutzten Schlüsseln bis 30.000,- EUR, begrenzt auf 60.000,- EUR für alle Versicherungsfälle innerhalb eines Versicherungsjahres
- Ansprüche gegen Minderjährige bei Deliktunfähigkeit, Sachschäden bis 15.000,- EUR
- Unbegrenzter Auslandsaufenthalt innerhalb der EU und EFTA unter Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes, außerhalb für einen vorübergehenden Aufenthalt bis zu 5 Jahren
- Vermietung von Wohnräumen, jedoch nicht zu gewerblichen Zwecken
- Vermietung eines Gartens, Kleingartens/Schrebergartens, einschließlich der dazugehörigen Garagen/Stellplätze
- Vermietung bis 2 Garagen oder 2 Stellplätzen
- Gebrauch von privat genutzten eigenen oder fremden Surfbrettern
- Hüten fremder Hunde und Pferde
- Hüten oder Halten eines eigenen Blindenhundes
- Gewässerschäden durch z.B. Kleingebinde bis 1000 l und oberirdischer Heizöltanks bis 3000l
- Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern
- Als Inhaber eines Kleingartens einschließlich Laube
- Mitversicherung des Mobiliars bei Mietsachschäden in Ferienwohnungen und -häusern sowie Hotelzimmern bis 15.000,- EUR (Selbstbeteiligung in Höhe von 250,- EUR)
- Selbst genutzte Büro- und Praxisräume, wenn der gewerbliche Anteil unter 50% Nutzfläche bezogen auf die Gesamtnutzfläche des Gebäude ist
- Unbebaute Grundstücke bis 1.500 qm
- Ferngesteuerte Modellflugzeuge bis 5 kg
- KFZ bis 6 km/h Höchstgeschwindigkeit (Krankenfahrstühle, Gokarts, Kinderfahrzeuge)
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen zu privaten Zwecken bis 20 km/h Höchstgeschwindigkeit
- KFZ auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung
- Kaution bei Schäden im europäischen Ausland bis 50.000,- EUR
- Vorsorge für versicherungspflichtige Hunde
Lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich beraten und nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Wann kann ich zu einer neuen Versicherung wechseln?
Eine bestehende Privathaftpflichtversicherung können Sie bis spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf kündigen. Erhöht der Versicherer die Beiträge oder liegt ein Schadensfall vor, ist ein sofortiger Wechsel möglich.
Versicherungswechsel leicht gemacht:
Nutzen Sie unsere vorgefertigten Kündigungsschreiben! Ganz einfach:
Ausdrucken, ausfüllen und unterzeichnet an Ihren jetzigen Versicherer senden.
- Kündigungsschreiben.pdf