Umfinanzierung
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Umfinanzierung



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Wann kann ich umfinanzieren?


1. zum Ablauf der Zinsbindung:

Darlehensvertrag läuft nach Ende der Zinsbindung aus. Es wird ein neuer Vertrag bei einem anderen Finanzierungspartner geschlossen


2. während der Zinsbindung:

Darlehensnehmer kündigt den bestehenden Vertrag vorzeitig während der Laufzeit, um sich die zu diesem Zeitpunkt günstigeren Zinsen zu sichern.
Dies ist jedoch nur mir der Zustimmung des jetzigen Finanzierungsgebers möglich.
Die Höhe einer möglichen anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung ist hierbei zu berücksichtigen.


3. Zinssicherung vor Ablauf der Zinsbindung (siehe Forwarddarlehen):

Funktionsweise:
Der Darlehensnehmer sichert sich während der Laufzeit den zu diesem Zeitpunkt gültigen Zinssatz für den Zeitraum nach Beendigung des jetzigen Darlehensvertrages.
Oftmals werden geringe Zinsaufschläge - sog. Forwardaufschläge - auf den gesicherten Zins aufgeschlagen.
Beispiel:
Der Darlehensnehmer hat sich für 10 Jahre einen Zinssatz von 5,50 % nom. p.a. gesichert. Nach 8 Jahren werden am Markt Zinssätze von 4,40 % nom. p.a. angeboten.
Mit einem Forwarddarlehen kann sich der Darlehensnehmer bereits zwei Jahre im Voraus die günstigen Zinsen von 4,40 % + z. B. 0,27 % Forwardaufschlag = 4,67 % nom. p.a. sichern. Damit hat der Darlehensnehmer nach Ablauf der 10 Jahre den Zinssatz von 4,67 % nom. p.a. gesichert - auch wenn die Zinsen dann deutlich höher sein sollten.


4. Nach gesetzlichem Kündigungsrecht gem. § 489 BGB:

Der Schuldner kann ein Darlehen, bei dem für einen bestimmten Zeitraum ein fester Zinssatz vereinbart ist, ganz oder teilweise kündigen, ..., in jedem Falle nach Ablauf von 10 Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; ...

Das bedeutet, dass man selbst bei einer Zinsbindung von beispielsweise 15 oder 20 Jahren nach 10 Jahren die Möglichkeit hat, das Darlehen zu kündigen und z. B. durch ein anderes, günstigeres Darlehens abzulösen.




wichtiger Hinweis:


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